Mittlere-Reife-Klassen
Momentan führen wir vier Mittlere-Reife-Klassen. Beginnend mit der Klasse 7M und endend in der 10M.
M-Klassen sind ein eigenständig geschlossenes Bildungsangebot zur Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss (MSA). Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss. Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt und die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich.
Gemeinsames Merkmal aller Abschlüsse der Mittelschule ist die ausgeprägte Berufsorientierung. Alle lernen die berufsorientierenden Fächer Technik, Wirtschaft und Kommunikation (WiK) sowie Ernährung und Soziales (ES) praktisch kennen, absolvieren Praktika und können so eine Berufswahl vornehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können einen mittleren Schulabschluss (MSA) an der Mittelschule nach der 10. Jahrgangsstufe erwerben. Er verleiht u. a. die Berechtigung, berufliche Oberschulen in Bayern zu besuchen. Für gewöhnlich nehmen alle M-Schüler/-innen bereits bei den QA-Prüfungen in der 9. Klasse teil.
Für den Besuch einer M-Klasse gelten folgende Übertrittsbestimmungen:
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.