1. Aufnahme in die Grundschule
Die Grundschule ist die erste gemeinsame Schule für alle Kinder. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind 6 Jahre alt wird. Mit sechs Jahren gilt ein normal entwickeltes Kind als schulfähig, d. h. es ist körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können auch vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie bis zum 30. Juni wenigstens 5 Jahre alt werden und die eben genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember geboren sind, muss dies durch ein schulpsychologisches Gutachten bestätigt werden.
Kinder, die noch nicht schulfähig sind, können auch zurückgestellt werden, wenn nicht ein besonderer Förderbedarf besteht, dem an der Grundschule nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden kann.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft in jedem Fall der Schulleiter. Er stützt sich dabei auf die Aussagen seiner Kolleginnen und Kollegen, des Kindergartens und, falls erforderlich, das Ergebnis der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können zusätzlich Schularzt und schulische Beratungsdienste beteiligt werden.
Zur Aufnahme melden die Eltern ihr Kind an einem festgelegten Tag im April (meist in den Medien bekannt gegeben) persönlich in der Schule an. (Achtung: Änderung des Stichtags - bitte vor Ort erkundigen)
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2. Sicherheit auf dem Schulweg
Der Schulweg fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Schule. Dafür sind die Eltern und die Kommune zuständig.
Eltern können die Schulwegsicherheit ihres Kindes sehr unterstützen. Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern (nicht nur mit den Schulanfängern) mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie Kinder auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann. Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als 2 km ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. zuständig dafür ist die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei der Schule.
Erkundigen Sie sich noch im Kindergarten oder bei der Schule bzw. bei der örtlichen Verkehrswacht über Schulwegtrainings, die oft in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt werden.
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3. Welche Aufgaben hat die Grundschule?
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 - 4 und ist die gemeinsame Schule für die 6- bis 10-jährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt, sondern auch die schöpferische Kraft, die Wahrnehmungs- und die Ausdrucksfähigkeit der Kinder werden geweckt und gefördert.
Um möglichst jedem Schüler gerecht zu werden, gibt es neben dem Unterricht, der sich an die ganze Klasse wendet, auch Formen einer offenen Unterrichtsgestaltung mit Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, sowie freies Arbeiten und Üben und projektorientiertes Arbeiten.
In der 1. und 2. Jahrgangsstufe verbindet der Grundlegende Unterricht in einem Block von 16 Unterrichtsstunden die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musikerziehung und Kunsterziehung. Die Lehrkraft erteilt in diesen Fächern keinen nach dem Stundenplan festgelegten Fachunterricht im Stundenrhythmus, sondern in kleineren Zeiteinheiten, wobei zwischen den einzelnen Fächern abgewechselt wird. Dies kommt der Lern- und Arbeitsweise der Schüler in dieser Altersstufe entgegen und beugt durch einen häufigen Wechsel von Phasen der Anspannung und Entspannung vorzeitiger Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten vor. Auch lockern Spiele und Bewegungsübungen den schulischen Ablauf auf und erhalten Lern- und Arbeitsfreude und Motivation.
Beim Unterricht in der ersten Klasse geht es vor allem darum, die natürliche Freude der Kinder am Lernen und Leisten zu erhalten und zu fördern. Deshalb werden im Anfangsunterricht auch spielerische Tätigkeiten und Lernweise aus dem vorschulischen Bereich aufgegriffen.
In einer Grundschulklasse wird der Unterricht überwiegend von einer Lehrkraft erteilt, denn es kommt Kindern in diesem Altern entgegen, wenn sie sich in ihrer neuen Umgebung auf eine oder nur wenige Personen fest einstellen können.
Die ersten Noten gibt es ab der Jahrgangsstufe 3. Vorher erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisberichte über ihr Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird mit dem neuen Lehrplan die Fremdsprache verpflichtender Inhalt in der Grundschule.